Schutz für Bäume und Grünanlagen: Stadt geht gegen unzulässiges Parken in Grünanlage vor

Städtischen Grünanlagen kommt in Zeiten des Klimawandels eine besondere Bedeutung zu. Die Bäume sind nicht nur Schattenspender an heißen Sommertagen, sondern die Grünflächen haben auch eine wichtige Funktion bei Starregen. Sie können ergiebige Wassermengen aufnehmen und so eine Überflutung der umliegenden Straßen verhindern. Das gelingt jedoch nur, wenn die Böden nicht als Stellplätze für Autos oder Baustelleneinrichtungen genutzt werden. Die Stadt geht daher gegen das unzulässige Parken in Grünanlagen vor.

In den vergangenen Monaten wurden mehrere Grünanlagen etwa durch Polder und Felsen abgegrenzt:

  • beim Panoramaweg und in der Karlstraße zum Schutz der Grünanlage „Südring“,
  • beim Parkplatz an der Stauschleusenbrücke zum Schutz der „Grünanlagen links der Murg",
  • beim Quartiersgrün am Leopoldplatz,
  • neben dem Festplatz zum Schutz der Grünanlage „An der Friedrichsfeste",
  • seit Donnerstag, 2. Mai, in der Straße „Am Hasenwäldchen“ zum Schutz der dortigen Grünanlage,
  • und demnächst auch an der neu gestalteten Grünanlage an der Rheinpromenade.

Bei den wiedergewonnenen Flächen wird der Boden nun aufbereitet und anschließend begrünt. Die Stadt plant zudem dort, wo keine Leitungen im Erdreich liegen, die Flächen mit Bäumen zu bepflanzen.

Der Rastatter Gemeinderat und die Verwaltung haben in den vergangenen Jahren einen Schwerpunkt auf Klimaschutz und Grünanlagen gesetzt. Denn waren ursprünglich Stadtgestaltung und Naturschutz die wesentlichen Gründe für den Schutz von Grünanlagen, erfüllen sie heutzutage zunehmend eine wichtige Funktion in der Anpassung an den Klimawandel. Grünlagen sind unter der Voraussetzung, dass die Bodenfunktion noch intakt ist, in der Lage, Oberflächenwasser aufzunehmen und gereinigt dem Grundwasser zuzuführen. Dies gelingt aber nicht bei verdichteten oder zugeparkten Böden. In Kronen- und Wurzelbereichen von Bäumen sorgt die Bodenverdichtung zudem für Sauerstoffarmut sowie mangelnde Wasser- und Nährstoffversorgung der Bäume.
 

Mit den „Richtlinien der Stadt Rastatt für die Nutzung von öffentlichen Grünflächen und Straßenbegleitgrün der Stadt durch Dritte“ schaffte der Gemeinderat im Jahr 2017 eine erste Voraussetzung, Grünanlagen besser zu schützen. Unter anderem mit der Grünanlagensatzung folgten weitere Beschlüsse in den Jahren 2021 und 2022, mit denen der Gemeinderat klare Grundlagen legte, um das öffentliche Grün zu schützen, zu erhalten und zu entwickeln.

(Erstellt am 03. Mai 2024)